Aktualisierte Informationen zur Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Kinder der Liebfrauenschule,
die Bezirksregierung hat am Freitag, dem 20.03.20 eine neue Anweisung zum Umgang mit Corona herausgegeben, die ich Ihnen hiermit mitteilen möchte:
"Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung."
Sollten sich bei Ihnen nun die Voraussetzungen für die Notfallbetreuung geändert haben, dann melden Sie sich bitte über die Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und lassen Sie uns den ausgefüllten Antrag Ihres Arbeitgebers zukommen. Achtung, aktuell ist der Antrag der Bezirksregierung noch nicht aktualisiert, so dass Sie ihn eventuell selbst um Betreuungszeiten am Wochenende oder bis zum 19.04.20 ergänzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink