Katholische Bekenntnisgrundschule Liebfrauen Goch 

Das Team der Liebfrauenschule wünscht allen schöne Osterferien!

Liebe Eltern,
drei Wochen Schulschließung liegen nun hinter uns und wir stehen vor den Osterferien, die in diesem Jahr doch anders sein werden, als wir es sonst gewohnt sind.

Ich danke Ihnen im Namen des gesamten Kollegiums und Ganztagsteams für Ihre Geduld und Ihren Einsatz in den letzten Wochen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit und hoffen, dass wir uns bald wiedersehen.

Genießen Sie im Kreis Ihrer Familie die Feiertage.

Für Ihre Kinder haben wir uns eine Kleinigkeit überlegt, die sie hoffentlich alle erfreuen wird.

Herzliche Grüße
Carolin Fink

CollageKollegiumHP

 

 

Aktualisierte Informationen zur Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Kinder der Liebfrauenschule,

die Bezirksregierung hat am Freitag, dem 20.03.20 eine neue Anweisung zum Umgang mit Corona herausgegeben, die ich Ihnen hiermit mitteilen möchte:

"Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf


Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung."

Sollten sich bei Ihnen nun die Voraussetzungen für die Notfallbetreuung geändert haben, dann melden Sie sich bitte über die Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und lassen Sie uns den ausgefüllten Antrag Ihres Arbeitgebers zukommen. Achtung, aktuell ist der Antrag der Bezirksregierung noch nicht aktualisiert, so dass Sie ihn eventuell selbst um Betreuungszeiten am Wochenende oder bis zum 19.04.20 ergänzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Fink

Aktuelle Informationen zur Betreuung bis zu den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,

wie Sie bereits wissen, werden alle Schulen in NRW zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien geschlossen, um einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Dies bedeutet: Ab Montag entfällt der reguläre Unterricht.

Montag und Dienstag bieten wir eine Notbetreuung für die Kinder an, deren Eltern diese in Anspruch nehmen müssen, um die weitere Betreuung ihrer Kinder für den genannten Zeitraum zu regeln. Diese Betreuung ist im Zeitraum von 7:30 - 16:00 Uhr möglich. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Da wir uns hauptsächlich draußen aufhalten, achten Sie bitte auf warme, wetterangemessene Kleidung. Bitte geben Sie Ihrem Kind, wenn es Montag oder Dienstag kommen sollte, ein Frühstück und ein Getränk mit. Es wird vor 8:00 Uhr kein Frühstück im Ganztag geben.

Ab Mittwoch soll eine Notbetreuung für diejenigen Kinder angeboten werden, deren Eltern darauf zwingend angewiesen sind. Dies gilt insbesondere, laut MSB, für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere im Gesundheitswesen (Kliniken, Pflege, Wohnheime, Ärzte, Apotheken) im Versorgungsbereich (Energie, Wasser, Lebensmittel), Justiz, Feuerwehr, Polizei, ErzieherInnen und LehrerInnen.
Hierfür ist aus organisatorischen Gründen eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Bitte richten Sie diese, mit genauen Angaben zu ihrem Beruf/Arbeitgeber und den nötigen Betreuungszeiten (Wochentage und Uhrzeiten), bis Dienstag, den 17.03.2020, 08:00 Uhr per Email an das Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). 
Wir wissen noch nicht, in welchem Maß und in welchen Örtlichkeiten die Notbetreuung stattfinden wird, da dazu noch weitere Informationen aus dem Schulministerium erwartet werden. So können wir aber schon besser planen und Sie im Laufe des Dienstags informieren.

Für die gesamte Zeit sind entsprechende Maßnahmen erforderlich, zum einen, um als Schulgemeinde in Kontakt bleiben zu können, zum anderen, um ein gewisses Maß an außerschulischem Unterricht zu gewährleisten.

Hierzu gilt folgende Regelung:

Kommunikationsplattformen werden die Schulhomepage und die Elterngruppen sein. Darüber werden den Familien die Arbeitsaufträge für die kommende Zeit bekannt gegeben.

Dies ist momentan die beste Lösung und wir sind zuversichtlich, dass wir zumindest in Teilen gemeinsam weiter arbeiten können.

Wir hoffen, dass wir alle diese Sondersituation gut überstehen und sich zumindest mittelfristig die Situation wieder entspannt.

Wir wünschen allen Familien gute Gesundheit und besonders Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten viel Geduld, um diese hoffentlich einmalige Situation gut durchzustehen.

Wir bleiben in Kontakt, mit herzlichen Grüßen

Carolin Fink

Ruhen des Unterrichts bis zu Beginn der Osterferien

1.Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zu Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

Übergangsregelung: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

 

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§59 Abs. 1 Satz 2 SchulG).

Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebs darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Kontakt

Sie erreichen die Liebfrauenschule täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02823 2284. 

Sollte Ihr Anruf einmal nicht entgegen genommen werden können oder Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats anrufen, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.