!!! Update zur Wiederaufnahme des Unterrichts - 11.05.20
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
es gab eine erneute Änderung. Alle Informationen erhalten Sie mit dem neuen Infobrief:
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
es gab eine erneute Änderung. Alle Informationen erhalten Sie mit dem neuen Infobrief:
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
anbei der aktuelle Infobrief, ein Merkblatt zu den neuen Regeln und eine Info des OGS zur Betreuung nach dem Unterricht:
Infobrief_Betreuung_20_05_08.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
anbei der aktuelle Infobrief.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
gestern kamen mit dieser Schulmail verschiedene Vorgaben, mit denen wir aktuell planen:
Wir werden Sie informieren, sobald es feststehende Neuigkeiten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
am 18.04 erreichte die Schulen eine 15. Email zum Umgang mit dem Coronavirus. In dieser Email wurden einige Vorgaben für die Notbetreuung und für den schrittweisen Schulstart konkretisiert.
Für die Erweiterung der Bedarfsgruppen für die Notbetreuung ab Donnerstag, dem 23.04. gibt es nun eine aktualisierte Liste. Diese finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf
Für den Fall, dass Sie zu einer dieser Bedarfsgruppen gehören und die Zeit der Schulschließung nicht zu Hause auffangen können, dann melden Sie sich bitte wie gehabt unter der Emailadresse der Schule Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier finden Sie erneut den Link zum Antragsformular für Ihren Arbeitgeber: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
.
Für die Zeit der Beschulung gilt folgendes:
- Neben Beachten der Husten- und Nies-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Trinkflaschen, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.
- Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
- Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Ärztin/Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden.
- Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.
- Die Schule sorgt für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten. Die Sanitäranlagen sind mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet. Ein Zugang zur Händedesinfektion wird vor Eintritt in den Unterrichtsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.
- Die Kontaktflächen in der Schule werden täglich gereinigt und desinfiziert.
Ein besonderes Thema innerhalb dieser Schulmail ist auch der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus, die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.htm
Mehr Informationen zum Thema "Umgang mit Ängsten" hat der Schulpsychologische Dienst auch auf der Informationsseite „Schule und Corona" zusammengestellt:
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html
Ich hoffe, dass diese zahlreichen Informationen Sie nicht erschlagen haben. Bevor Anfang Mai die Viertklässler wieder in die Schule zurückkehren, werde ich Sie auf jeden Fall auf den neuesten Stand setzen und Sie informieren.
Bitte scheuen Sie sich nicht, sich bei Fragen oder Unklarheiten gerne über die Emailadresse oder unsere Telefonnummer an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Fink
Sie erreichen die Liebfrauenschule täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02823 2284.
Sollte Ihr Anruf einmal nicht entgegen genommen werden können oder Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats anrufen, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.