Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Liebfrauenschule,
wie Sie bereits wissen, werden alle Schulen in NRW zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien geschlossen, um einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Dies bedeutet: Ab Montag entfällt der reguläre Unterricht.
Montag und Dienstag bieten wir eine Notbetreuung für die Kinder an, deren Eltern diese in Anspruch nehmen müssen, um die weitere Betreuung ihrer Kinder für den genannten Zeitraum zu regeln. Diese Betreuung ist im Zeitraum von 7:30 - 16:00 Uhr möglich. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Da wir uns hauptsächlich draußen aufhalten, achten Sie bitte auf warme, wetterangemessene Kleidung. Bitte geben Sie Ihrem Kind, wenn es Montag oder Dienstag kommen sollte, ein Frühstück und ein Getränk mit. Es wird vor 8:00 Uhr kein Frühstück im Ganztag geben.
Ab Mittwoch soll eine Notbetreuung für diejenigen Kinder angeboten werden, deren Eltern darauf zwingend angewiesen sind. Dies gilt insbesondere, laut MSB, für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere im Gesundheitswesen (Kliniken, Pflege, Wohnheime, Ärzte, Apotheken) im Versorgungsbereich (Energie, Wasser, Lebensmittel), Justiz, Feuerwehr, Polizei, ErzieherInnen und LehrerInnen.
Hierfür ist aus organisatorischen Gründen eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Bitte richten Sie diese, mit genauen Angaben zu ihrem Beruf/Arbeitgeber und den nötigen Betreuungszeiten (Wochentage und Uhrzeiten), bis Dienstag, den 17.03.2020, 08:00 Uhr per Email an das Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wir wissen noch nicht, in welchem Maß und in welchen Örtlichkeiten die Notbetreuung stattfinden wird, da dazu noch weitere Informationen aus dem Schulministerium erwartet werden. So können wir aber schon besser planen und Sie im Laufe des Dienstags informieren.
Für die gesamte Zeit sind entsprechende Maßnahmen erforderlich, zum einen, um als Schulgemeinde in Kontakt bleiben zu können, zum anderen, um ein gewisses Maß an außerschulischem Unterricht zu gewährleisten.
Hierzu gilt folgende Regelung:
Kommunikationsplattformen werden die Schulhomepage und die Elterngruppen sein. Darüber werden den Familien die Arbeitsaufträge für die kommende Zeit bekannt gegeben.
Dies ist momentan die beste Lösung und wir sind zuversichtlich, dass wir zumindest in Teilen gemeinsam weiter arbeiten können.
Wir hoffen, dass wir alle diese Sondersituation gut überstehen und sich zumindest mittelfristig die Situation wieder entspannt.
Wir wünschen allen Familien gute Gesundheit und besonders Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten viel Geduld, um diese hoffentlich einmalige Situation gut durchzustehen.
Wir bleiben in Kontakt, mit herzlichen Grüßen
Carolin Fink
1.Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zu Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
Übergangsregelung: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§59 Abs. 1 Satz 2 SchulG).
Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebs darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Zur Einstimmung auf die Karnevalszeit entstanden die "lustigen Gesellen" im Kunstunterricht der Klasse 2a (Erdmännchenklasse) zum Bereich "plastisches Gestalten"!



Es gibt eine Sturmwarnung für Sonntag und Montag, wegen der auch mehrere Gocher Schulen geschlossen haben.
Die Liebfrauenschule bleibt am Montag geöffnet, aber bei solchen Witterungslagen entscheiden Eltern selber, ob Ihr Kind zur Schule kommen kann/ gebracht werden kann und entschuldigen ggf. Ihre Kinder aufgrund des Wetters, wenn Sie Ihre Kinder nicht schicken können/ möchten.

Innerhalb des Gebäudes sind die Kinder sicher. Wir verbringen die Pausen ggf. drinnen und bringen ggf. die Kinder mit einer Begleitperson in den Ganztag.